Politik zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Videoüberwachungssysteme
I. ZWECK DER POLITIK
Diese Politik dient der Sensibilisierung und Information von Personen, entweder Mitarbeiter oder Dritte (Mitarbeiter / Dienstleister / Vertreter von Vertragspartnern, etc.) in Bezug auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch CCTV (Closed Circuit Television) Überwachungssysteme in den Infrastrukturen / Standorten von SMART SOFT SERV SRL verwaltet installiert.
Konkret sieht diese Politik Folgendes vor:
a) Einheitliche Ziele, Grundsätze und Regeln für den Einsatz von Videoüberwachungssystemen für folgende Zwecke:
- Gewährleistung der Sicherheit, d.h. der Verwahrung und Überwachung der betroffenen Personen (Mitarbeiter, Dritte1 ) und Gewährleistung ihrer Rechte auf der Grundlage und im Geiste der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG durch SMART SOFT SERV SRL als für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlicher;
- Die Gewährleistung der Sicherheit und Integrität der Vermögenswerte, Waren / IT-Ausrüstung / Material - in den spezifischen Aktivitäten von SMART SOFT SERV SRL verwendet, in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften in diesem Bereich in Verbindung mit den legitimen Interessen der SMART SOFT SERV SRL;
b) Zuständigkeit für die Verwaltung und den Betrieb von Videoüberwachungssystemen sowie für die Ausarbeitung, Bestätigung und Genehmigung von Dokumenten im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Die CCTV-Politik beschreibt die Grundsätze, Regeln und Praktiken, die von SMART SOFT SERV SRL und allen Personen, mit denen dieses Unternehmen im Zusammenhang mit der Verwaltung und Nutzung von Videoüberwachungssystemen in seinen Räumlichkeiten interagiert, befolgt werden.
Gleichzeitig werden in dieser Richtlinie die organisatorischen Maßnahmen beschrieben, die der Betreiber zum Schutz der personenbezogenen Daten, der Privatsphäre und anderer grundlegender Rechte von Personen ergreift.
II. UMFANG
Die Politik gilt für oder in Bezug auf Videoüberwachungstätigkeiten. Die Politik wird je nach den Befugnissen angewandt durch:
- SMART SOFT SERV SRL;
- Personal mit Aufgaben in der Arbeitsdatei, die die Weiterverfolgung von Aufzeichnungen betreffen, wo dies angebracht ist;
- andere Personen innerhalb des Unternehmens SMART SOFT SERV SRL, die mit der Befugnis ausgestattet sind, die Aufzeichnungen des CCTV-Systems einzusehen.
III. BEDINGUNGEN DER LEGITIMITÄT
SMART SOFT SERV SRL verarbeitet personenbezogene Daten mit Hilfe von CCTV-Systemen, die in seinen Räumlichkeiten installiert sind, unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
a) Normative Verweise:
- Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG;
- Gesetz Nr. 190/2018 über Maßnahmen zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG;
- Gesetz Nr. 333 vom 8. Juli 2003 über die Bewachung von Zielen, Gütern, Wertgegenständen und den Schutz von Personen, mit späteren Änderungen und Ergänzungen sowie den methodologischen Normen für die Anwendung des Gesetzes Nr. 333/2003;
- Beschluss der Nationalen Aufsichtsbehörde für die Verarbeitung personenbezogener Daten (im Folgenden ANSPDCP) Nr. 174/2018 über die Liste der Vorgänge, für die eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden muss (Art. 1, lit. c)
- Leitlinien des Europäischen Datenschutzbeauftragten zur Videoüberwachung, veröffentlicht am 17. März 2010, Brüssel.
b) Verwendung des Videosystems:
Der Einsatz von CCTV-Systemen in den Räumlichkeiten/Geländen von SMART SOFT SERV SRL ist nicht nur für die ordnungsgemäße Verwaltung und das Funktionieren des Betreibers erforderlich, sondern insbesondere für die in Abschnitt V, Punkt (a) unten beschriebene Sicherheits- und Bewachungskontrolle.
Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Entwicklung des Betreibers auf der Absicht der Unternehmensleitung beruht, eindeutig festzustellen, inwieweit die Strategien und konkreten Handlungsanweisungen von SMART SOFT SERV SRL eingehalten werden, und gleichzeitig die Integrität und Sicherheit der betroffenen Personen und der Räumlichkeiten, in denen bestimmte Tätigkeiten ausgeführt werden, zu gewährleisten.
Die in den Räumlichkeiten des Unternehmens installierten Videoüberwachungssysteme tragen zu diesen Zielen bei.
c) Transparenz:
Jeder Mitarbeiter von SMART SOFT SERV SRL ist sich der Existenz von CCTV-Systemen bewusst, die in den Räumlichkeiten des Unternehmens (in den Kreisen Mures, Cluj und Brasov) installiert sind, in denen er seine spezifische Tätigkeit ausübt, und wurde darüber während der gesamten Dauer seiner Beschäftigung informiert.
Außerdem hat jede dritte Person (Mitarbeiter/Dienstleister/Vertreter von Vertragspartnern usw. auf dem vom Unternehmen verwalteten Gelände) das grundlegende Recht zu erfahren, wie das betreffende Videoüberwachungssystem funktioniert und zu welchen Zwecken es in Bezug auf ihre Person eingesetzt wird.
Wenn die durch das CCTV-System gesammelten Daten die Privatsphäre der betroffenen Personen (Mitarbeiter, Mitarbeiter / Dienstleister / Vertreter von Vertragspartnern usw.), die Zugang zu den Standorten von SMART SOFT SERV SRL haben, verletzen könnten, haben diese das Recht, in Bezug auf ihre eigenen Daten zu intervenieren, es sei denn, die durch das System erfassten Fakten oder Handlungen verstoßen gegen das Gesetz oder die Geschäftsordnung des Betreibers.
d) Regelmäßige Überprüfungen: Die für die Gewährleistung der Sicherheit zuständigen Stellen werden jährlich eine regelmäßige Überprüfung vornehmen und diese überprüfen:
- die Notwendigkeit, die Systeme in Betrieb zu halten;
- die angegebenen Zwecke zu erfüllen;
- mögliche geeignete Alternativen zu Videoüberwachungssystemen;
- ob diese Richtlinie noch mit den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 übereinstimmt, d. h. ob sie noch aktuell ist.
IV. ÜBERWACHUNGSBEREICHE
CCTV-Systeme werden gegebenenfalls zur Überwachung eingesetzt:
a). Hauptsitz im Kreis Mures - Zugang für Personen durch das Eingangstor zum Innenhof (und dann zur Eingangstür zum Gelände);
b). Hauptsitz des Kreises Cluj - die 2 Eingänge zum Hauptsitz;
c). Hauptsitz im Kreis Brasov - die 2 Eingänge zum Hauptsitz.
Die Aufzeichnungsgeräte sind in gut geschützten, angemessen gesicherten und verschlossenen Räumen unterzubringen, um die Möglichkeit des Diebstahls von Speichermedien so weit wie möglich auszuschließen.
Bereiche, in denen ein hohes Maß an Privatsphäre erwartet wird, werden nicht überwacht, z. B. Toiletten, Umkleideräume, Pausenräume usw.
Ausnahmsweise können Kameras an solchen Orten installiert werden, wenn der Betreiber hinreichend begründete Sicherheits- oder wesentliche Managementerfordernisse hat, es sei denn, es handelt sich um Orte, an denen die Privatsphäre preisgegeben wird, jedoch nur, nachdem eine Risikofolgenabschätzung durchgeführt und der Datenschutzbeauftragte oder gegebenenfalls der ANSPDCP informiert wurde.
V. DURCH VIDEOÜBERWACHUNG ERHOBENE PERSONENBEZOGENE DATEN
a) Zweck der Videoüberwachung:
SMART SOFT SERV SRL verwendet Videoüberwachungssysteme für die Sicherheit der Mitarbeiter, Bewachung und Schutz von Vermögenswerten, IT-Ausrüstung, Materialien in der spezifischen Tätigkeit des Unternehmens verwendet.
Diese Systeme dienen dazu, den Zugang zu den Räumlichkeiten und Standorten des Unternehmens zu kontrollieren, die Sicherheit der Waren, der IT-Ausrüstung und der Materialien, die sich an diesen Standorten befinden, sowie die Sicherheit der Personen (*Mitarbeiter von SMART SOFT SERV SRL, *Mitarbeiter/Dienstleister/Vertreter von Vertragspartnern/andere Personen) und der in diesen Bereichen gespeicherten Informationen zu gewährleisten.
Videoüberwachungssysteme tragen dazu bei, den unbefugten physischen Zugang zu den Räumlichkeiten der Mitarbeiter und zu Räumen, in denen vertrauliche Informationen zugänglich sind, zu verhindern, zu bekämpfen und in bestimmten Situationen zu untersuchen.
Darüber hinaus tragen Videoüberwachungssysteme dazu bei, den Diebstahl von IT-Geräten/sonstigen gefährdeten Gütern im Besitz des Unternehmens zu verhindern, aufzudecken oder zu untersuchen.
b) Zweckbindung:
Die Videoüberwachungssysteme dürfen nicht für andere als die im vorstehenden Absatz genannten Zwecke verwendet werden. Sollte sich jedoch ein möglicher Fall im Zusammenhang mit einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit ergeben, können die Aufzeichnungen der DVR, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen abgerufen werden, zur Ermittlung und Feststellung der Wahrheit verwendet werden.
Videoüberwachungssysteme können auch ein Mittel zur Ermittlung oder zur Beschaffung von Informationen für interne Untersuchungen oder Disziplinarverfahren sein, insbesondere in Situationen, in denen es zu einem Vorfall im Bereich der physischen Sicherheit kommt oder ein kriminelles Verhalten beobachtet wird (im Falle einer Straftat werden die Aufzeichnungen, die zur Ermittlung und Feststellung der Wahrheit beitragen können, vorbehaltlich spezifischer gesetzlicher Bestimmungen an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet).
c) Besondere Kategorien von Daten:
Die installierten Videoüberwachungssysteme sind nicht dazu bestimmt, Bilder zu erfassen (z. B. durch selektive Fokussierung oder Ausrichtung) oder zu verarbeiten (z. B. Indizierung, Profilerstellung), aus denen "besondere Datenkategorien" (z. B. der Gesundheitszustand einer Person) hervorgehen.
d) Beschreibung und technische Spezifikationen der Systeme:
Bei den installierten Videoüberwachungssystemen handelt es sich in der Regel um statische Systeme (ausgestattet mit UniFi G5Bullet-Kameras). Sie zeichnen Bilder auf und sind mit Bewegungssensoren ausgestattet. Die Systeme können jede Bewegung aufzeichnen, die von den in den überwachten Bereichen installierten Kameras erkannt wird, zusammen mit dem Datum, der Uhrzeit und dem Standort. Alle Kameras sind 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche in Betrieb.
Die Qualität der aufgenommenen Bilder kann die Erkennung von Personen ermöglichen, die den Aktionsradius der Kameras passieren. Speziell geschultes Personal muss die Datenschutzeinstellungen und Zugangsrechte beachten.
Keine Zusammenschaltung mit anderen Überwachungssystemen und keine Audioaufzeichnung. Der Zugang zu den Räumlichkeiten, in denen sich die Aufzeichnungs- und Speichergeräte der Videoüberwachungssysteme befinden, ist streng auf das von der Geschäftsleitung von SMART SOFT SERV SRL speziell benannte Personal beschränkt.
e) Vorteile des Überwachungssystems:
- Erhöhte Kontrolle und Sicherheit in den überwachten Bereichen/Gebieten/Räumen;
- Zugangsbeschränkung für Ausländer;
- Beseitigung von Verlusten, die durch mögliche unvorhergesehene Ereignisse verursacht wurden, und/oder Ermittlung derjenigen, die zu solchen Verlusten geführt haben;
- Verwirklichung des legitimen Interesses von SMART SOFT SERV SRL, das Image des Unternehmens zu schützen und alle Aspekte zu dokumentieren, die auf andere Weise unmöglich zu dokumentieren wären.
VI. DATENSCHUTZ UND INFORMATIONSSICHERHEIT
Zum Schutz der Sicherheit der installierten Videosysteme und zur Verbesserung des Datenschutzes sind folgende technische und organisatorische Maßnahmen getroffen worden:
die Geräte zur Speicherung der aufgezeichneten Bilder (die Server, auf denen die aufgezeichneten Bilder gespeichert werden) befinden sich in sicheren Räumlichkeiten, die durch mechanische und physische Sicherheitsmaßnahmen geschützt sind;
Das Recht auf Zugang wird den Nutzern auf einer "Need-to-know"-Basis und nur für die Ressourcen gewährt, die für die Erfüllung der Dienstaufgaben unbedingt erforderlich sind;
Nur die Geschäftsleitung des Betreibers ist auf Empfehlung der mit der Verwaltung des Videoüberwachungssystems im Unternehmen beauftragten Person berechtigt, das Zugangsrecht eines Benutzers nach dem Grundsatz "Kenntnisnahme erforderlich" zu gewähren, zu ändern oder zu entziehen;
Der Systemverwalter führt eine ständig aktualisierte Liste aller Personen, die das Recht auf Zugang zu den Videoüberwachungssystemen haben, wobei er die Art und den Umfang des Zugangs angibt;
Externe Personen, die zur Wartung der Videoüberwachungsanlage befugt sind (falls zutreffend), unterzeichnen eine Vertraulichkeitsvereinbarung;
Der Datenschutzbeauftragte von SMART SOFT SERV SRL wird vor dem Kauf oder der Installation eines neuen Videoüberwachungssystems/-elements konsultiert;
In regelmäßigen Abständen wird der Zugriff auf das Computersystem überprüft und eine dokumentierte Analyse in Bezug auf die Rechtmäßigkeit des Zugriffs durchgeführt.
VII. ZUGANG ZU UND WEITERGABE VON PERSONENBEZOGENEN DATEN
a) Zugangsrechte:
Der Zugang zu den gespeicherten Bildern und/oder der technischen Architektur der Videoüberwachungssysteme ist auf eine begrenzte Anzahl von Personen beschränkt und richtet sich nach den in der Stellenbeschreibung festgelegten Aufgaben (zu welchem Zweck und welcher Art von Zugang), basierend auf der Entscheidung der Geschäftsleitung des Betreibers.
Im Hinblick auf den Grundsatz des "Need-to-know"-Prinzips wird der Zugang zu Verschlusssachen von Fall zu Fall nur denjenigen Personen gewährt, die in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit mit solchen Informationen arbeiten oder Zugang zu ihnen haben müssen.
SMART SOFT SERV SRL verhängt Grenzen für das Personal, das das Recht hat, das aufgezeichnete Material in Echtzeit zu sehen. Der Zweck der Anzeige in Echtzeit ist ausschließlich für die Sicherheit und den Schutz der Mitarbeiter, Vermögenswerte, IT-Ausrüstung / Material in der spezifischen Tätigkeit des Unternehmens verwendet.
Jede andere Einsichtnahme in Echtzeit erfolgt auf der Grundlage eines Zugriffsrechts, wobei die Verarbeitung in einem Zugriffsprotokoll festgehalten wird.
Die Ansicht der Bilder ist dem von der Geschäftsleitung des Betreibers benannten Personal zugänglich.
Die Einsichtnahme in die aufgezeichneten Bilder erfolgt in begründeten Fällen, wie z. B. in ausdrücklich gesetzlich vorgesehenen Fällen und bei Sicherheitsvorfällen, durch speziell befugtes Personal.
Das Kopieren, Herunterladen, Löschen, Verbreiten oder Verändern von aufgezeichnetem Material ist nur mit Zustimmung der Geschäftsleitung des Betreibers und nach vorheriger Benachrichtigung der betroffenen Person gestattet, es sei denn, dies ist gesetzlich ausdrücklich vorgesehen.
b) Instructaj:
Alle Mitarbeiter mit Zugangsrechten erhalten eine spezielle Erstschulung zum Schutz personenbezogener Daten. Dieses Verfahren wird in das Schulungs- und Beratungsprogramm für alle Nutzer mit Zugangsrechten und Verantwortlichkeiten beim Betrieb von Videoüberwachungssystemen integriert.
Der/die Administrator(en) des/der Videoüberwachungssystems/Videoüberwachungssysteme stellt/stellen sicher, dass das gesamte mit dem Betrieb des/der Systeme befasste Personal in allen funktionellen, betrieblichen und administrativen Aspekten des/der Systeme geschult und unterwiesen wird.
c) Weitergabe von personenbezogenen Daten:
Jede Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte wird dokumentiert und unterliegt einer strengen Analyse der Notwendigkeit der Weitergabe einerseits und der Vereinbarkeit zwischen dem Zweck, für den die Weitergabe beantragt wird, und dem Zweck, für den die Daten ursprünglich verarbeitet wurden, andererseits.
In solchen Fällen wird der Datenschutzbeauftragte konsultiert. Jede Weitergabe wird vom Systemadministrator in einem Logbuch festgehalten.
SMART SOFT SERV SRL ist verpflichtet, den Ermittlungsbehörden auf deren schriftlichen Antrag hin Videoaufzeichnungen zur Verfügung zu stellen, auf denen die mögliche Begehung gesetzeswidriger Handlungen festgehalten ist. Nach der Weitergabe und sofern gesetzlich nicht anders vorgesehen, informiert der Betreiber die betroffene Person über den Bestimmungsort und die Empfänger der sie betreffenden Videoaufzeichnungen.
In Ausnahmefällen, aber vorbehaltlich der oben beschriebenen Garantien, kann dem Disziplinarrat im Rahmen einer internen Disziplinaruntersuchung Einsicht in die Akten gewährt werden, sofern die Informationen für die Untersuchung eines disziplinarischen Fehlverhaltens, das die Rechte und Freiheiten einer Person oder die berechtigten Interessen des Betreibers beeinträchtigen könnte, von entscheidender Bedeutung sind.
Jede Verletzung der Sicherheit in Bezug auf das Videoüberwachungssystem wird im Sicherheitsvorfallprotokoll vermerkt und der Datenschutzbeauftragte von SMART SOFT SERV SRL wird so schnell wie möglich darüber informiert.
VIII. LAGERUNGSZEITRAUM
Die Speicherdauer der Aufzeichnungen auf den Servern richtet sich nach dem Zweck, für den die Videoüberwachungssysteme eingesetzt werden. Die Bilder werden für einen Zeitraum von höchstens 30 Tagen gespeichert und danach automatisch in der Reihenfolge ihrer Aufzeichnung gelöscht.
Im Falle eines Sicherheitsvorfalls oder einer strafrechtlichen Untersuchung kann die Dauer der Speicherung der betreffenden Aufzeichnungen je nach der für die Untersuchung benötigten Zeit die normale Grenze überschreiten.
Die Aufbewahrung von Daten und Bildern wird streng dokumentiert, und die Notwendigkeit der Aufbewahrung wird regelmäßig überprüft.
IX. KONTROLLINSTRUMENTE FÜR DAS VIDEOÜBERWACHUNGSSYSTEM
Das Registrierungssystem ist mit einem Administrator-Passwort und automatischen Verschlüsselungsmethoden sowie anderen klassischen Sicherheitssystemen (z. B. Sperrung des falschen Passworts) gesichert.
Sie werden jährlich bei der periodischen technischen Überwachung physisch überprüft.
Ändern Sie die Passwörter für das Überwachungssystem regelmäßig:
Wenn einer Person Zugang zu den Unterlagen gewährt wird, wird für sie ein Benutzerprofil erstellt, auf das sie nur persönlich zugreifen kann und mit dem sie sich anmelden kann, um die Unterlagen einzusehen.
Wenn der Zugriff dieser Person auf die Aufzeichnungen eingeschränkt wird (z. B. wenn sie nicht mehr Mitarbeiter von SMART SOFT SERV SRL ist), wird das Benutzerprofil gelöscht. Auf diese Weise hat die Person nie wieder Zugriff auf das Administratorkennwort, über das die Videoüberwachungskameras verwaltet werden.
X. RECHTE DER BETROFFENEN PERSON
SMART SOFT SERV SRL garantiert die Einhaltung der Rechte der betroffenen Personen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und den geltenden nationalen Rechtsvorschriften.
a) Unterrichtung der betroffenen Personen:
Die primären Informationen für die betroffenen Personen werden deutlich, konstant und dauerhaft durch ein geeignetes Zeichen, wie z. B. ein Symbol, mit angemessener Sichtbarkeit und strategischer Lokalisierung des überwachten Bereichs bereitgestellt, um die Existenz der Überwachungskameras zu signalisieren, aber auch um wesentliche Informationen gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) 2016/679.
Die betroffenen Personen werden über das Vorhandensein des Videoüberwachungssystems und den für die Verarbeitung Verantwortlichen durch entsprechende Informationsschreiben informiert, die den Zweck der Verarbeitung enthalten und SMART SOFT SERV SRL als den für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen ausweisen.
Der Datenschutzbeauftragte sorgt dafür, dass die Informationen auf dem neuesten Stand gehalten werden, damit sie den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.
b) Ausübung des Auskunfts-, Interventions- und Widerspruchsrechts:
Während der gesamten Dauer der Speicherung personenbezogener Daten haben die betroffenen Personen das Recht auf Zugang zu den sie betreffenden und im Besitz von SMART SOFT SERV SRL befindlichen personenbezogenen Daten, um Eingriffe (Löschung / Aktualisierung / Berichtigung / Anonymisierung) zu verlangen oder der Verarbeitung zu widersprechen, in Übereinstimmung mit dem Gesetz.
Jeder Antrag auf Ausübung eines Rechts gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 infolge der Nutzung von Videoüberwachungssystemen muss an SMART SOFT SERV SRL gerichtet werden und eine Kopie davon muss an den Datenschutzbeauftragten gesendet werden.
Die Antwort auf das Ersuchen um Auskunft, Intervention oder Widerspruch erfolgt innerhalb von höchstens 30 Tagen; kann diese Frist nicht eingehalten werden, so wird die betroffene Person über den Grund für den Aufschub der Antwort sowie über das für die Erledigung des Ersuchens einzuhaltende Verfahren unterrichtet.
Die auf der Grundlage des Antrags auf Zugang zur Verfügung gestellten Aufnahmen werden so weit wie möglich unkenntlich gemacht, vorausgesetzt, dass die Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden (die betroffene Person kann nur ihr eigenes Bild sehen, die Bilder anderer Personen, die möglicherweise in der Aufnahme erscheinen, werden so bearbeitet, dass es nicht möglich ist, sie zu erkennen und/oder zu identifizieren).
Im Falle eines solchen Antrags ist die betroffene Person verpflichtet, sich zweifelsfrei zu identifizieren (Ausweis vorzeigen, wenn sie an der Besichtigung teilnimmt), Datum, Uhrzeit, Ort und Umstände der Videoaufzeichnung anzugeben.
Das Auskunftsrecht kann verweigert werden, wenn die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen gelten.
Die Notwendigkeit, den Zugang zu beschränken, kann sich auch ergeben, wenn die Verpflichtung besteht, die Rechte und Freiheiten Dritter zu schützen, z. B. wenn andere Personen auf den Bildern zu sehen sind und es nicht möglich ist, ihre Zustimmung einzuholen, oder wenn irrelevante personenbezogene Daten nicht durch Bearbeitung der Bilder extrahiert werden können.